Qualitätsgrundsätze

Der Versicherungsberater hat nach den gesetzlichen Bestimmungen seinen Beruf unabhängig und im aus-schließlichen Interesse seiner Mandanten (Versicherungsnehmer) auszuüben.

Auszug § 59 Versicherungsvertragsgesetz (VVG2008)

Versicherungsberater im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.

Die Unternehmen der RIVER®-Consulting Group verpflichten sich zur Konkretisierung dieses Grundsatzes und zur dauerhaften Erfüllung des Unternehmensleitbildes zu einem Qualitätsmanagement (Grundlage IDW-Standard) mit hohen fachlichen und ethischen Ansprüchen, z. B.:

  1. Die Unternehmen der RIVER®-Consulting Group werden zur Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit im Rahmen ihrer Tätigkeit keine Bindungen eingehen, die ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen können. Die Unternehmen der RIVER®-Consulting Group tragen dafür Sorge, dass Bindungen zwischen Versicherungsgesellschaften sowie Versicherungsvermittlern und Personen, mit denen der Beruf gemeinsam ausgeübt wird, Personen, die in einem Angestelltenverhältnis verbunden sind, sonstigen Dritten, die bei der Beratung mitwirken vermieden werden, soweit durch diese Bindungen die berufliche Unabhängigkeit gefährdet wird oder die Gefahr der Besorgnis der Befangenheit gegeben sein könnte.
  2. Die Unternehmen der RIVER®-Consulting Group werden ihren Mandanten gegenüber finanzielle und persönliche Beziehungen und kapitalmäßige Beteiligungen offen legen. Sie treffen Vorsorge zur Wahrung der persönlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit gegenüber jedermann. Provisionen und sonstige Vergütungen sowie andere wirtschaftliche Vorteile von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittlern werden nicht angenommen. Bei der Vergütung werden Honorarmodelle vermieden, die zu Interessenskonflikten führen können.
  3. Die Unternehmen der RIVER®-Consulting Group prüfen gewissenhaft, ob sie nach den Berufspflichten des Versicherungsberaters und nach der Berufsauffassung einen Auftrag annehmen dürfen und ob sie über die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um den Auftrag sachgerecht durchführen zu können. Es ist darauf zu achten, dass nur solche Aufträge angenommen oder fortgeführt werden, die in sachlicher, personeller und zeitlicher Hinsicht ordnungsgemäß abgewickelt werden können.
  4. Die Unternehmen der RIVER®-Consulting Group stellen in ihren Unternehmen eine hohe Qualifikation und eine ausreichende Information sicher. Mitarbeitern darf Verantwortung nur übertragen werden, wenn sie über die erforderliche Qualifikation verfügen.