Impressum

RIVER Risiko- und Versicherungsmanagement GmbH
Johann-Lipp-Str.6, 86415 Mering
Telefon: 08233/7933-0 Telefax: 08233/7933-21
www.riverconsulting.de

Die Erlaubnis nach § 34 e Abs. 1 der Gewerbeordnung wurde durch die IHK für München und Oberbayern erteilt. Die Registrierung ist bei der IHK für München und Oberbayern erfolgt. Die Registernummer lautet:

D-H43O-DEH4R-88

Das Register wird geführt von:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
Breite Str. 29, 10178 Berlin, Tel. 0180/500585-0
(14 Cent/min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen);
www.vermittlerregister.info

Amtsgericht Augsburg: HRB 24582; Geschäftsführer: Oskar Durstin

Es bestehen keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10% bei einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvermittlungsunternehmen.

Es ist weder ein Versicherungsunternehmen noch ein Versicherungsvermittlungsunternehmen an unserer Gesellschaft beteiligt.

Bei Streitigkeiten zwischen RIVER Risiko- und Versicherungsmanagement GmbH und Ihnen, kann als Schlichtungsstelle angerufen werden:

Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
oder
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin

§ 34e GewO

(1) Wer gewerbsmäßig Dritte über Versicherungen beraten will, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein (Versicherungsberater), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Versicherungsnehmer erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Die Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich zu beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich zu vertreten. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach den Sätzen 1 und 2 unterliegt die Industrie- und Handelskammer der Aufsicht der obersten Landesbehörde.

(2) § 34d Abs. 2 und 5 bis 8 sowie die auf Grund des § 34d Abs.8 erlassenen Rechtsvorschriften gelten entsprechend.

(3) Versicherungsberater dürfen keine Provision von Versicherungsunternehmen entgegennehmen.

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